Dienstvereinbarungen
Arbeitgeber und MAV dürfen in bestimmten Angelegenheiten sog. Dienstvereinbarungen abschließen (§ 38 MAVO). Sind Dienstvereinbarungen abgeschlossen worden, muss sich der Arbeitgeber nicht nur daran halten; er muss sie auch durchsetzen (Abs. 3a). Dienstvereinbarungen können gekündigt werden (abs. 4 und 5). Die aktuell geltenden Dienstvereinbarungen finden Sie hier:
Für alle Mitarbeitende
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DV elektr. Schließanlagen
Die DV ist zum 09.07.2020 in Kraft getreten.
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DV Zeiterfassungssystem
Die DV ist zum 01.12.2022 in Kraft getreten.
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DV Adventsfeiern
DV ist zum 28.11.2016 in Kraft getreten.
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Inklusionsvereinbarung
Die DV ist zum 03.12.2016 in Kraft getreten.
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DV Zulagen
Die DV trat zum 01.01.2024 in Kraft und ist befristet auf 2 Jahre.
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DV Arbeitszeit
Die DV ist zum 01.05.2016 in Kraft getreten.
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DV Mobiles Arbeiten
Die DV ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
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DV IT
Die DV ist zum 01.02.2025 in Kraft getreten.