DV Arbeitszeit

Die DV ist zum 01.11.2025 in Kraft getreten.

Die aktuelle DV Arbeitszeit, welche zum 01.11.2025 in Kraft tritt, regelt für die Beschäftigten im Geltungsbereich (Beschäftigte im Bischöflichen Ordinariat, den Außenstellen, dem Offizialat und dem Gäste- und Tagungshaus Priesterseminar) den Gleitzeitrahmen bzw. die Dienstplangestaltung.

Wegen der unterschiedlichen Geltungsbereiche ist auch hier ein §6a hineinverhandelt worden, der die Dienstbefreiung am 24.12. und 31.12. regelt.

DV Arbeitszeit

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