DV Arbeitszeit
Die aktuelle DV Arbeitszeit, welche zum 01.11.2025 in Kraft tritt, regelt für die Beschäftigten im Geltungsbereich (Beschäftigte im Bischöflichen Ordinariat, den Außenstellen, dem Offizialat und dem Gäste- und Tagungshaus Priesterseminar) den Gleitzeitrahmen bzw. die Dienstplangestaltung.
Wegen der unterschiedlichen Geltungsbereiche ist auch hier ein §6a hineinverhandelt worden, der die Dienstbefreiung am 24.12. und 31.12. regelt.