Bildschirmarbeit – oder wie unsere Augen nicht "viereckig" werden

Wer praktisch den ganzen Tag vor einem Bildschirm arbeitet, kennt es: Auch wenn man nur kurz unterbricht – ein Telefonat hier, eine Notiz da – der Bildschirm bleibt ständiger Begleiter. Kein Wunder also, dass viele von uns scherzhaft an das Kindermärchen denken: „Schau nicht so viel fern, sonst bekommst du viereckige Augen!“ Tatsächlich verbringen wir im Büro rund 80 % der Arbeitszeit vor einem Bildschirm.

Gesundheitsschutz bei Bildschirmarbeit

Für Bildschirm- und Telearbeitsplätze gibt es klare Vorschriften – insbesondere durch Anlage 19 der Arbeitsvertragsordnung (AVO), ergänzt durch das Arbeitsschutzrecht. Arbeitgeber sind verpflichtet, nicht nur die technischen Geräte bereitzustellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass bei der Nutzung keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen.

Dazu gehört Arbeitsmedizinische Vorsorge – bekannt als G37-Vorsorge, heute korrekt „Vorsorge für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) . Diese Vorsorge muss angeboten werden – Teilnahme ist freiwillig, aber empfohlen.

Zeiträume:

  • Erstuntersuchung: vor Arbeitsbeginn am Bildschirm

  • Nachuntersuchung: in der Regel nach 12 Monaten

  • Weitere Folgeuntersuchungen: bis alle 36 Monate, je nach Bedarf auch früher 

Was passiert bei der Vorsorge?

  • Überprüfung des Sehvermögens (Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farbsehen, etc.)

  • Ergänzende Betrachtung der Arbeitsplatzergonomie: Sitzhaltung, Blickwinkel, Beleuchtung, Kontrast 

  • Empfehlung spezieller Maßnahmen – z. B. die Bildschirmarbeitsplatzbrille, individuell angepasst und vom Arbeitgeber bezahlt 

Dabei sind Brillen mit verbreitertem mittleren Sehbereich, entspiegeltem Glas und optimiert für die typische Entfernung zum Bildschirm (60–80 cm), notwendig – Alltagsbrillen reichen meist nicht aus.

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