"reden" oder beschweren
Vom Unterschied zwischen einer Rückmeldung an die MAV und einer formellen Beschwerde
Immer wieder berichten Kolleginnen und Kollegen von Situationen, die sie als problematisch erlebt haben. Manchen tut es gut, ihre Gedanken einfach mal loszuwerden und sich Luft zu machen. Andere wünschen sich, dass die MAV direkt aktiv wird und Abhilfe schafft. Nur wenige nutzen den formellen Weg und legen eine Beschwerde im Sinne der Mitarbeitervertretungsordnung ein.
Wie so oft im Leben hängt das Ergebnis davon ab, wie man selbst vorgeht.
Einfach über eine Schwierigkeit zu sprechen, kann schon entlastend wirken. Wer etwas erzählt, fühlt sich oft unmittelbar erleichtert. Manchmal genügt das bereits, um mit einer Situation besser umzugehen.
Eine vertrauliche Mitteilung an die MAV, ohne Namen oder konkrete Umstände zu nennen, ermöglicht es, ein Thema allgemein anzusprechen. Häufig wird dabei aber nach Details gefragt. Kann oder darf die MAV diese nicht weitergeben, bleibt die Chance auf konkrete Veränderung sehr gering.
Eine formelle Beschwerde bei der MAV hingegen gibt der Vertretung die Möglichkeit, gezielt tätig zu werden. Zwar bleibt der Name der oder des Mitarbeitenden geschützt, die konkreten Umstände können jedoch benannt werden. Bleibt die zuständige Stelle untätig, kann sich die MAV an die nächsthöhere Führungsebene wenden. Sie ist nach § 26 Abs. 3 Nr. 2 MAVO sogar verpflichtet, auf die Bearbeitung hinzuwirken und – falls erforderlich – weitere Stellen wie Gewerbeaufsicht, Feuerwehr oder Gesundheitsamt einzuschalten.
Fazit: Wie man die MAV anspricht, bestimmt, welche Handlungsmöglichkeiten sie hat – und welche nicht.