DV Mobiles Arbeiten
Lang ersehnt und seit der Pandemie zum Greifen nach, war das sogenannte „Mobile Arbeiten“. Die DV Mobiles Arbeiten macht es möglich. Wichtig ist an dieser Stelle die Unterscheidung der zwei Begriffe. Das Mobile Arbeiten kann an einem frei gewählten Platz - auch das eigene Zuhause ist möglich - stattfinden. „Homeoffice“ im Vergleich fände ausschließlich in den eigenen Räumlichkeiten an einem vom Dienstgeber eingerichteten Arbeitsplatz statt – dies ist nicht vereinbart.
Die DV Mobiles Arbeiten eröffnet den Mitarbeitenden bei erfüllten Voraussetzungen (Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, dienstliche Tätigkeit muss ausreichend außerhalb der Betriebsstätte erledigt werden können) einen zeitlich befristeten Rechtsanspruch auf Mobiles Arbeiten. Darin detaillierter geregelt ist der Rahmen, wie Arbeitszeit, Zeiterfassung, technische Ausstattung, Datenschutz etc.