Wenn die Arbeit überhand nimmt....
Manchmal nimmt die Arbeit einfach überhand. Ein Vorgang jagt den nächsten, der Tag hat nicht genug Stunden, die Mittagspause fällt einfach aus, die Ablage türmt sich und das Telefon klingelt ununterbrochen. Das darf mal passieren, wenn ein besonderer Anlass ist oder die Grippewelle plötzlich gleich mehrere Kollegen erfasst hat. Wenn das aber keine Ausnahme sondern ein Dauerzustand ist, wenn es nicht mehr möglich ist, mit der Arbeit hinterher zu kommen, wenn ich den Arbeitsplatz dauerhaft mit schlechtem Gewissen verlasse, wenn Stellen lange unbesetzt sind, wenn es nicht mehr möglich ist, die anfallende Arbeit mit Sorgfalt zu erledigen, wenn Vorgänge lange liegen bleiben müssen und sich vor lauter Hektik mehr und mehr Fehler einschleichen, dann ist die Überlastungsanzeige das Gebot der Stunde:
Eine Überlastungsanzeige ist eine dem Arbeitsschutzrecht zuzuordnende Verpflichtung. Sie stellt eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis dar. Ziel hierbei ist die Abwendung von Schaden der Person des Arbeitnehmers und von Schäden an weiteren Personen und Sachen. Konkret steht die Frage der Haftung im Mittelpunkt.
Eine erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit besteht besonders für gefahrengeneigte Tätigkeiten ebenso für Tätigkeiten mit schutzbedürftigen oder beeinträchtigtem Personenkreis. Ursachen für Überlastungen sind vielfältig.
Die Überlastungsanzeige ist an den Arbeitgeber zu richten. Auch nach einer Überlastungsanzeige hat der Arbeitnehmer weiterhin die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, kann danach nicht alles stehen und liegen lassen und fahrlässig arbeiten.
Kolleginnen und Kollegen, die eine Überlastung anzeigen sind gehalten eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen.
Hier ist ein Muster zum Download, wie die Überlastungsanzeige an den Dienstgeber angefertigt werden kann.
Weitere Informationen zum Download: Rechtliche Hintergründe