Vergleichsberechnung bei Stufenaufstieg
Zweifel ob die Vergleichsberechnung stimmt?
Haben Sie den Eindruck, dass an Ihrer Vergleichsberechnung etwas nicht stimmen könnte? Wenn Sie nachrechnen wollen, bietet Ihnen die MAV im Download ein Dokument an, in dem alles erläutert ist. Leider sind pauschale Antworten fast unmöglich, weil das alte (und anzuwendende) Höhergruppierungsrecht eine individuelle Berechnung erfordert.