Tariferhöhung im Öffentlichen Dienst
Tarifsteigerungen gelten bei uns automatisch
Sofern die Tarifvertragsparteien einen Abschluss erzielen, gelten dessen Inhalte auch bei uns. Ganz automatisch - ohne Zutun von irgendwem. Schließlich haben andere dafür verhandelt und ggfs. gestreikt.
Dennoch gibt es immer wieder Fragen von Kolleginnen und Kollegen, wann das Geld denn endlich komme und wann die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) denn endlich beschließen wolle.
Zum Ersten: Das Geld kommt dann, wenn die fertigen Vertragstexte vorliegen. Denn: zwischen Einigung der Chefunterhändler und fertigem Tarifvertrag liegt ein weiter Weg.
Zum Zweiten: Die KODA hat schon verhandelt. Deshalb gibt es bei uns ab demselben Zeitpunkt mehr Geld, wie bei den anderen, z. B. Kommunen, auch, so wie der Zeitpunkt bei den Tarifverhandlungen festgelegt wurde. Waren z.B. die Verhandlungen mit Februar, könnte es sein, eine Lohnsteigerung wird zum 01. April vereinbart oder rückwirkend zum 1. Januar. Der Zeitpunkt der Auszahlung dann rückwirkend ist später und hängt vom fertigen Tarifvertrag ab. Die vereinbarten Entgelte aus den Verhandlungen der Tarifpartner gelten bei uns automatisch. Andere Vereinbarungen wie z.B. mehr Urlaub, Arbeitszeitverkürzungen oder ähnliches wird im Bistum Limburg in der KODA verhandelt und beschlossen. Da kann es Abweichungen zum Öffentlichen Dienst geben - jüngstes Beispiel: das Hessenticket für Lehrer. Meist hat die KODA auch vor Ablauf der Frist ohnehin eine Sitzung und beschließt eine redaktionell angepasste Fassung des Tarifvertrags für unsere AVO. Das verkürzt unsere Wartezeit etwas. Dennoch wird bei uns meist später ausgezahlt als bei den Kommunen; dafür ist der Nachzahlungsbetrag höher.
Der Automatismus bei den Tarifsteigerungen ist übrigens auch ein Verhandlungsergebnis. Dafür, dass es automatisch mehr Geld gibt, entfalten auch die anderen Tarifergebnisse automatisch Geltung. Und: der damalige Grundsatzbeschluss beinhaltete - "auf Wunsch der Arbeitgeberseite - auch den Beschluss auf Übernahme der Entgeltordnung."