Ordnung über die Genehmigung und Finanzierung von Supervision
Die neue überarbeitete "Ordnung über die Genehmigung und Finanzierung von Supervision im Bistum Limburg" regelt, wer aus welchem Anlass Supervision machen kann, welchen Zuschuss der Dienstgeber gewährt und auf welchem Weg man sie beantragt.