MAV ist nicht gleich MAV
MAV ist nicht gleich MAV ? für eine Differenzierung der Zuständigkeiten!
Ähnlich wie D I E G E W E R K S C H A F T hat sich in unserem Sprachgebrauch
D I E M A V eingebürgert. Das wäre leicht erträglich, wenn nur positive Dinge mit
D I E M A V in Verbindung gebracht würden. Meist sind es aber negative (siehe auch die Meldung: „Es liegt nicht an der MAV).
Die deutschen Diözesanbischöfe haben in den vergangenen vier Jahrzehnten eine differenzierte Landschaft der Mitarbeiterbeteiligung aufgebaut.
Zum einen sollen wir an der Gestaltung unserer Arbeitsbedingungen beteiligt sein. Deshalb kommen Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse (bei uns AVO) durch Beschlüsse von Kommissionen (bei uns KODA) zustande. Dieses Verfahren ist inzwischen als „Dritter Weg“ gerichtlich anerkannt.
Zum anderen haben die deutschen Bischöfe das Mitarbeitervertretungsrecht als kirchliche Betriebsverfassung geschaffen. Demnach sind in jeder Einrichtung MAVen zu bilden. Deshalb gibt es in (fast) jeder Pfarrei eine eigene MAV.
Fazit: D I E M A V gibt es nicht.
Die deutschen Bischöfe haben den Dienstgebern auch die Möglichkeit eröffnet, bei einem Arbeitgeber mehr als eine MAV zu bilden. So kommt es, dass es beim Bistum Limburg (Körperschaft öffentlichen Rechts) zwei MAVen gibt: die MAV der Hauptamtlichen Pastoralen Mitarbeiter/-innen und die MAV beim Bischöflichen Ordinariat (MAV-BO).
Für gemeinsame Aufgaben oder zur Vertretung gemeinsamer Interessen ist eine Diözesane Arbeitsgemeinschaft der MAVen (DiAG) zulässig. In ihr arbeiten die MAVen einer Diözese zusammen.
Für bestimmte andere Aufgaben wurde im Bistum Limburg die Haupt-MAV eingerichtet. Die Haupt-MAV wird anstelle einzelner MAVen tätig, wenn mehrere MAVen betroffen sind (und zu beteiligen wären).
Fazit: Auf Bistumsebene sind bis zu vier MAVen tätig. Auch hier gibt es nicht D I E M A V.