MAV-Infostunde: Wenn es auf der Arbeit heiß wird
Hitzefrei - was tun, wenn es im Büro zu warm wird oder zu kalt?
An meiner Schule gab es in der Nähe des Rektorats ein Termometer, das den entscheidenden Hinweis lieferte, ob es Hitzefrei gibt oder nicht. Schon in der großen Pause versuchten wir uns unter fadenscheinigen Vorwänden Zugang zu dem für Schüler eigentlich gesperrten Bereich zu verschaffen um einen Blick auf das Thermometer zu erhaschen.
Und bei 27 Grad kam die schöne Durchsage "Nach der 4. Stunde hitzefrei", gefolgt vom lautem Jubel, der durch die ganze Schule hallte.
So einfach geht das am Arbeitsplatz leider nicht mehr. Was dennoch zu tun ist, welche Aufgaben und Pflichten der Dienstgeber hat, war Thema in der MAV-Infostunde am 10.08. um 10.00 Uhr.
Daniel Best, stellvertretender MAV-Vorsitzender hat eine Reihe von Maßnahmen zusammengestellt:
10.08.2022 MAV-Infostunde
Thema Hitzefrei ?
Das Raumklima… Immer dicke Luft?
Das Raumklima wird sowohl durch die Lufttemperatur als auch durch die Raumtemperatur beeinflusst. Zusätzliche Faktoren sind die Luftgeschwindigkeit (Zug), Luftfeuchte und Wärmestrahlung (z.B. Drucker, Monitore etc.).
Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass grundsätzlich eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur in Arbeitsstätten angestrebt werden soll. Der Dienstgeber hat eben dafür Sorge zutragen.
Wie ist zu messen?
Die Lufttemperatur im Raum wird mit einem strahlungsgeschützten Thermometer (Genauigkeit +/-0,5 ⁰C), in stündlichen Intervallen an Arbeitsplätzen für sitzende Tätigkeit und einer Höhe von 0,6 m, bei stehender Tätigkeit in 1,1 m gemessen.
Welche Werte sind die „Norm“?
Für allgemeine Bürotätigkeiten wird überwiegend eine sitzende Körperhaltung eingenommen und die „Arbeitsschwere“ als leichte Tätigkeit bezeichnet. Hier ist der Mindestwert der Lufttemperatur mit + 20 C beschrieben. Bei überwiegend stehenden/gehen Tätigkeiten bei + 19 C.
Ab wann muss der Dienstgeber aktiv werden?
Im Grunde ab der Planung des Gebäudes bzw. ab der Planung der Nutzung eines Gebäudes als Arbeitsstätte.
Er hat bereits beim Einrichten der Arbeitsstätte darauf zu achten, dass die baulichen Voraussetzungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik (Baurecht beachten!) gegeben sind.
Da wären Sonnenschutzvorrichtungen zur Beschattung von Fenstern oder auch eine Sonnenschutzverglasung genannt.
Wenn die (innen) Raumtemperatur die Marke von +26 C überschreitet, sollte der Dienstgeber weitere Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel
- Effektive Steuerung von Sonnenschutz (Markisen, Jalousien nach Dienstschluss geschlossen lassen)
- Effektive Steuerung von Lüftungseinrichtungen – soweit vorhanden
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
- Lüftung in den frühen Morgenstunden (gffs. auch vor allgemeinen Dienstbeginn auf Anordnung)
- Nutzung von Ventilatoren
Bei (innen) Raumtemperaturen von mehr als +26 C sollen, bei mehr als +30 C müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden.
Wenden Sie sich dazu bitte an die jeweilige Abteilungsleitung.
Und was ist nun mit Hitzefrei?
Ab einer (innen) Raumtemperatur von +35 C ist der Raum für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum geeignet und darf nicht mehr genutzt werden. Was aber nicht heißt, dass wir dann nach Hause gehen können.
Vielmehr muss der Dienstgeber den Mitarbeitenden, welche in den betroffenen Räumen arbeiten, alternative Räume mit passender Raumtemperaturen anbieten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR.html
Zusätzliche Frage aus der Infostunde:
Was ist mit den Arbeitsstätten für handwerklich tätige Mitarbeitende (Hausmeisterei, GaLaBau)?
Technische Maßnahmen
- Beschattungen einrichten
- Handwaschplatz mit Reinigungs- und Pflegemitteln einrichten
- Möglichkeiten zum Trocknen von Schuhen und Arbeitskleidung müssen vorhanden sein
- Geeignete Pausenräume zur Verfügung stellen
Organisatorische Maßnahmen
- Insbesondere bei Hitze für ausreichend Getränke sorgen und auf regelmäßiges Trinken achten
- Bei Hitze häufigere Pausen einplanen
- Geeignete Kleidung gegen Regen und Kälte zur Verfügung stellen
- Geeignete Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor anbieten
- Hautschutz- und Händehygieneplan erstellen sowie die vorgesehenen Reinigungs-, Pflege- und Händedesinfektionsmittel bereitstellen
Bei Tätigkeiten im Freien von regelmäßig mehr als einer Stunde pro Tag an mindestens 50 Arbeitstagen pro Jahr die entsprechende Angebotsvorsorge zum Schutz gegen natürliche UV-Strahlung anbieten
Personenbezogene Maßnahmen
- Mitarbeitende sowie Beschäftigte unterweisen, bei starker Sonneneinstrahlung mit langer Hose, langärmeligen Oberteilen und Kopfbedeckung zu arbeiten
- Für alle Hautpartien, die nicht durch Kleidung geschützt sind, unbedingt das zur Verfügung gestellte Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor verwenden und auf eine sachgerechte Anwendung achten.
Und hier der ganze Text noch mal als PDF zum Download.