Materialbeschaffung über Office-Depot?
Limburg, 17.10.2019: Muss Material noch über Office-Depot beschafft werden?
„Ja“, so die eindeutige Antwort von Generalvikar Rösch. Die Vorsitzenden der MAV hatten – im Auftrag der Mitarbeiterversammlung 2019 - um entsprechende Auskunft gebeten. Allerdings verfolgt Generalvikar Rösch keine gedankenlose Befolgung einer Dienstanweisung. Ihm ist viel eher daran gelegen, dass Menschen, die für die Tätigkeit des Bistums etwas anschaffen, dies in wirtschaftlich verantwortlicher Weise tun. Der Rahmenvertrag mit Office-Depot ist eine solche Möglichkeit.
Weil aber die bisherige Dienstanweisung zu Office Depot vorschreibt, dass dort zu beschaffen ist, gibt die bisherige Dienstanweisung den notwendigen Spielraum – auch für kurzfristig notwendige Beschaffungen – nicht wieder. Deshalb soll die Dienstanweisung überarbeitet werde.
Der Generalvikar hat uns – die Vorsitzenden – ausdrücklich gebeten, die Kolleg/-innen darauf hinzuweisen, dass die bisherige Anweisung – bis zum Erlass einer neuen – weiter gilt, jedoch das „Ist“ als „Soll“ zu verstehen ist. „Soll“ bedeutet: „Müssen, wenn Können“. Damit kann im nicht planbaren Fall auch anderswo eingekauft werden; auch würde sich eine kostengünstigere Beschaffung bei einem – ethisch vertretbaren – Händler rechtfertigen lassen.
J.M-R.