Darf ich auch nach einer Kur in den Urlaub?
Sie waren in einer Reha-Maßnahme und möchten Ihren Erholungsurlaub am liebsten gleich anschließen, auch um den Heilungserfolg zu stabilisieren?
"Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluss an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt."
Fundort: Abschnitt 10 § 33Abs. 3 AVO (S. 149-152) https://rechtssammlung.bistumlimburg.de/fileadmin/redaktion/Bereiche/rechtssammlung.bistumlimburg.de/downloads/SVR/SVR.pdf