Das Arbeitsrecht ist kompliziert, weil es weitgehend auf den konkreten Arbeitsvertrag ankommt. In den Arbeitsverträgen des Bistums wird auf die Arbeitsvertragsordnung (AVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung Bezug genommen. Daraus ergibt sich, dass sich wesentliche Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in der Arbeitsvertragsordnung (herunterladen und III,A,2 aufschlagen) finden lassen.
Zudem regeln Dienstvereinbarungen weitere Rechte und Pflichten, zum Teil auch nur für bestimmte Berufsgruppen.
Sofern Sie daraus nicht schlau werden oder spezielle Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht in der Diözese Limburg suchen, sprechen Sie uns bitte an.
In den Meldungen wurden und werden immer wieder Themen aus dem Arbeitsrecht angesprochen.
Allgemeine Informationen zum Arbeitsrecht können Sie auf den Seiten der Mitarbeiterseite der KODA in der Erzdiözese Freiburg unter A - Z finden. Es kann aber sein, dass die Rechtslage im Bistum Limburg abweicht. Bitte sprechen Sie uns an!
Und hier finden Sie die Mitarbeitervertretungsordnung (herunterladen und V,A,1 aufschlagen), die die Pflichten und Rechte der MAV regelt.
Fast alle Beschlüsse der Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) bestimmen das Vertragsverhältnis der von uns vertretenen Kolleg/-innen weil alle Arbeitsverträge auf "die jeweils geltende Fassung" Bezug nehmen. Deshalb halten wir die aktuellen KODA-Informationen der Arbeitnehmerseite in der KODA zum Download bereit.