13.03.2025
Am 25. März 2025 findet die Wahl zur MAV statt. 21 Kolleginnen und Kollegen haben sich zur Wahl gestellt.
Hier die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten zum Download!
Die Wahlunterlagen erhalten Sie per Post und es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.
Sollten Sie keine Unterlagen erhalten haben, obwohl alle Kolleginnen und Kollegen rund um schon welche haben, wenden Sie sich an die Vorsitzende des Personalausschusses Rebecca Winkens unter 06431 295355 oder per Mail an r.winkens@bistumlimburg.de.
Es gibt gute Gründe zur Wahl zu gehen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Position der MAV und ist Bestätigung für die MAV-Mitglieder.
Und hier der erste Grund:
Einstellung, Eingruppierung, Höhergruppierung oder Fortbildung
Die MAV wirkt jährlich bei ca. 1.000 sog. Personalfällen mit. Seien es Einstellungen, Eingruppierungen, Hö-hergruppierungen, Fortbildungen u. ä. In diesen Fällen übt sie eine Richtigkeitskontrolle aus: sie prüft, ob es rechtliche oder andere Einwendungen gibt, trägt diese vor und verweigert notfalls auch ihre Zustim-mung. Sie kann darauf hinwirken, dass Teilzeitbeschäftigte, die einen höheren Beschäftigungsumfang wün-schen, berücksichtigt werden. Gleiches gilt für befristet Beschäftigte, die auf eine unbefristete Stelle wech-seln wollen. Voraussetzung: Arbeitgeber und MAV müssen von diesen Wünschen Kenntnis erlangen.